Unfallversicherung
Mit der obligatorischen Unfallversicherung, welche wir Ihnen über die ÖKK vermitteln können, wird Ihnen ein optimaler Versicherungsschutz bei Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Unfällen in der Freizeit geboten. Die Unfall-Zusatzversicherung ist die sinnvolle Ergänzung für mehr Taggeld, Behandlungen in der privaten Spitalabteilung und höhere Löhne.
- Obligatorische Unfallversicherung (UVG) für alle Mitarbeitenden
- Versichert sind Löhne bis zum UVG-Maximallohn von CHF 148‘200
- Gedeckt sind Berufsunfälle und -krankheiten
- Unfälle in der Freizeit (Nichtberufsunfälle) sind ab acht Arbeitsstunden pro Woche versichert
- 80% Lohnfortzahlung ab dem 3. Tag
- Ärztliche Behandlung und allgemeine Spitalabteilung ohne Kostenbeteiligung
- Rente bei Invalidität bis 80% des versicherten Lohns
- Rente bei Tod bis 70% des versicherten Lohns für Ehegatten und Waisen
- Integritätsentschädigung bei dauerhafter körperlicher, geistiger oder psychischer Schädigung bis maximal CHF 148‘200
- Hilflosenentschädigung bei Invalidität für Hilfebezug von Dritten bis maximal CHF 2'436
- Weitere 31 Tage Deckung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Abredeversicherung: Verlängerung der Nichtberufsunfallversicherung bis zu sechs Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zusätzlich zur Nachdeckungsfrist von 31 Tagen)
- Freiwillige Unfallversicherung für Selbstständigerwerbende
- Persönliche Begleitung durch Case Management bei Langzeitabsenzen
Hinweis:
Risikoträger: ÖKK Versicherungen AG, Landquart und SOLIDA Versicherungen AG, Zürich