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Unfallversicherung

Mit der obligatorischen Unfallversicherung, welche wir Ihnen über die ÖKK vermitteln können, wird Ihnen ein optimaler Versicherungsschutz bei Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Unfällen in der Freizeit geboten. Die Unfall-Zusatzversicherung ist die sinnvolle Ergänzung für mehr Taggeld, Behandlungen in der privaten Spitalabteilung und höhere Löhne.

  • Obligatorische Unfallversicherung (UVG) für alle Mitarbeitenden 
  • Versichert sind Löhne bis zum UVG-Maximallohn von CHF 148‘200
  • Gedeckt sind Berufsunfälle und -krankheiten 
  • Unfälle in der Freizeit (Nichtberufsunfälle) sind ab acht Arbeitsstunden pro Woche versichert 
  • 80% Lohnfortzahlung ab dem 3. Tag 
  • Ärztliche Behandlung und allgemeine Spitalabteilung ohne Kostenbeteiligung 
  • Rente bei Invalidität bis 80% des versicherten Lohns 
  • Rente bei Tod bis 70% des versicherten Lohns für Ehegatten und Waisen 
  • Integritätsentschädigung bei dauerhafter körperlicher, geistiger oder psychischer Schädigung bis maximal CHF 148‘200
  • Hilflosenentschädigung bei Invalidität für Hilfebezug von Dritten bis maximal CHF 2'436
  • Weitere 31 Tage Deckung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Abredeversicherung: Verlängerung der Nichtberufsunfallversicherung bis zu sechs Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zusätzlich zur Nachdeckungsfrist von 31 Tagen)
  • Freiwillige Unfallversicherung für Selbstständigerwerbende 
  • Persönliche Begleitung durch Case Management bei Langzeitabsenzen

Hinweis:
Risikoträger: ÖKK Versicherungen AG, Landquart und SOLIDA Versicherungen AG, Zürich